Einladung zur Hauptversammlung
am Donnerstag, den 30. Mai 2024, um 17.00 Uhr im Theater Lüneburg / Studiobühne T.NT
An den Reeperbahnen 3, 21335 Lüneburg (Eingang ist gegenüber der Theaterkasse)
Unsere Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
- Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht der Präsidentin
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahlen
- Beiräte
- Rechnungsprüfer
- Änderung der Vereinssatzung
- Verschiedenes
Unter Punkt 7 soll eine Änderung unserer Vereinssatzung in Hinblick auf den zukünftigen Einladungsversand zur Mitgliederversammlung per E-Mail beschlossen werden. Damit dies juristisch unproblematisch vollzogen werden kann, stellen wir den § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes in der bisherigen und in der zukünftigen Form nachfolgend dar. Die Änderung haben wir farblich hervorgehoben.
Bisherige Form: § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der Präsident oder der Vizepräsident leitet die Sitzung des Vorstandes sowie die Mitgliederversammlung. Er ruft den Vorstand und seinen Beirat bzw. die Mitgliederversammlung ein, so oft die Lage der Geschäfte es erfordert oder von dem Vorstand und seinem Beirat vier Mitglieder eine Vorstandssitzung bzw. mindestens 25 Mitglieder eine Mitgliederversammlung schriftlich beantragen und begründen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder durch Veröffentlichung in der Landeszeitung gem. §11 der Satzung unter Angabe der Tagesordnung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens sieben Tage. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn von ihm und seinem Beirat mindestens die Hälfte anwesend sind. Bei Abwesenheit des Präsidenten und des Vizepräsidenten wird aus ihrer Mitte ein Sitzungsleiter mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Beschlüssewerden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Zukünftige Form: § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der Präsident oder der Vizepräsident leitet die Sitzung des Vorstandes sowie die Mitgliederversammlung. Er ruft den Vorstand und seinen Beirat bzw. die Mitgliederversammlung ein, so oft die Lage der Geschäfte es erfordert oder von dem Vorstand und seinem Beirat vier Mitglieder eine Vorstandssitzung bzw. mindestens 25 Mitglieder eine Mitgliederversammlung schriftlich beantragen und begründen. Die Einladung erfolgt schriftlich per Brief oder per E-Mail. Mitglieder, die keine E-Mail-Anschrift hinterlassen haben, werden per Brief eingeladen. Die Ladungsfrist beträgt mindestens sieben Tage. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn von ihm und seinem Beirat mindestens die Hälfte anwesend sind. Bei Abwesenheit des Präsidenten und des Vizepräsidenten wird aus ihrer Mitte ein Sitzungsleiter mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Auf was dürfen Sie sich zudem freuen?
Haben Sie Lust, einen Blick hinter die Kulissen des Lüneburger Theaters zu werfen? Wir laden Sie herzlich ab 17.00 Uhr zu einer etwa 60-minütigen Führung ein. Wir freuen uns zudem, dass uns der designierte Intendant Friedrich von Mansberg im Anschluss begrüßen wird.
Ab ca. 18.30 Uhr beginnt der offizielle Teil unserer Hauptversammlung. Sie können daher auch später kommen, wenn Sie an der Theaterführung nicht teilnehmen möchten oder können.
Im Anschluss an die Versammlung haben wir bei einem kleinen Imbiss und Getränken Gelegenheit zu netten Gesprächen.
Haben auch Sie Zeit und Lust, dabei zu sein?
Melden Sie sich gern bis zum 22.05.2024 über folgenden Link:
www.eveeno.com/hauptversammlung an.
Möchten Sie das Protokoll der letzten Hauptversammlung gern vorab einsehen?
Wir haben Ihnen dieses auf der Anmeldeseite unter der Rubrik „Info“ abgelegt.
Haben Sie Fragen? Oder schriftliche Anträge zur Hauptversammlung?
Mailen Sie diese gern bis zum oben genannten Termin an Christina Schlee
(E-Mail: sekretariat@verein-lueneburger-kaufleute.de.; Tel-Nr.: 04131 288-4305).
Wir freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen!
Mit den besten Grüßen
Ihr VEREIN LÜNEBURGER KAUFLEUTE e.V.
Tanja Grimberg Michael Jurr
Präsidentin Schriftführer